Konjunktiv I in der Medizinischen Fachsprachprüfung: Ein Leitfaden für Ärzte

Fachkundiger Leitfaden zur Fremdanamnese in der medizinischen Praxis. Lerne, wann und wie die Anamnese durch Dritte effektiv eingesetzt werden kann, um umfassende Patienteninformationen zu erhalten. Inklusive Tipps zur Zustimmung des Patienten, Umgang mit Minderjährigen und speziellen Situationen wie Stress und Suchtverhalten. Sei für die medizinische Fachsprachprüfung gut vorbereitet! #Fremdanamnese #Medizin

Der Konjunktiv I ist ein häufig nachgefragtes Thema in Bezug auf die medizinische Fachsprachprüfung (FSP). Obwohl es bereits viele Ressourcen zu diesem Thema gibt, bleibt eine Frage immer wieder bestehen: “Wie wende ich den Konjunktiv I in der medizinischen Fachsprachprüfung an?”

 

Grundlegendes zum Konjunktiv I

Der Konjunktiv I wird in der indirekten Rede verwendet, entweder in der Patientenvorstellung oder im Arztbrief. In der Anamneseerhebung wird er selten bis gar nicht verwendet.

Warum also der Konjunktiv I für die Prüfung? Die FSP prüft die sprachlichen Kenntnisse von Ärzten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Da die Prüfung auf dem Sprachniveau C1 basiert, das den Konjunktiv I einschließt, wird dieser in der FSP benötigt.

 

Keine Sorge vor dem Konjunktiv I

Viele Ärzte machen sich Sorgen um den Konjunktiv I in der FSP. Doch keine Panik! Der Konjunktiv I wird verwendet, um Aussagen des Patienten wiederzugeben. Redeeinleitungen wie “er sagt” oder “sie berichtete” sollten vermieden werden. Alle Aussagen des Patienten können im Konjunktiv I wiedergegeben werden. Beispiele:

 

  • “Der Patient berichtete, dass er seit 3 Tagen starke Schmerzen in der Hüfte habe.”
  • “Die Patientin gab an, seit 4 Tagen an Cephalgie zu leiden.”
  • “Herr Müller rauche seit 25 Jahren ein Packung Zigaretten täglich.”
  • “Die Mutter der Patientin leide an arterieller Hypertonie.”

 

Wichtiger Punkt

Da der Konjunktiv I in der 3. Person Plural dem Verb im Infinitiv entspricht, wird oft der Konjunktiv II verwendet. Bei Verben wie “sein” kann der Konjunktiv I leicht erkannt werden.

Anwendung des Konjunktiv I in der FSP

Der Konjunktiv I wird in Teil 2 der Prüfung (Dokumentation) verwendet. In der Anamnese sollen die Geprüften zeigen, dass sie den Konjunktiv I anwenden können. Die Verwendung kann je nach Bundesland variieren, abhängig davon, ob die Dokumentation in Stichpunkten oder als Fließtext verfasst wird.

 

In der Patientenvorstellung kann der Konjunktiv I ebenfalls erforderlich sein. Die Prüflinge sollten auf die Anforderungen der Prüfer hören, da es keine feste Regel gibt.

 

Unser Video “Die Patientenvorstellung im Konjunktiv I und im Indikativ” bietet Beispiele für beide Varianten.

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