Der Krankenhausträger im deutschen Gesundheitssystem

Im deutschen Gesundheitssystem spielt der Krankenhausträger eine zentrale Rolle. Der Träger ist die natürliche oder juristische Person, die ein Krankenhaus betreibt. Krankenhäuser können von einzelnen Personen, Ärztegemeinschaften oder juristischen Personen wie GmbHs, OHGs oder KGs betrieben werden. Hier ein Überblick über die verschiedenen Arten von Krankenhausträgern:

 

  1. Öffentliche Krankenhausträger: Hierbei handelt es sich um Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. Diese Träger können auf Bundesebene, Landesebene oder kommunaler Ebene angesiedelt sein, wie zum Beispiel Stadt, Landkreis oder Bezirk.
  2. Freigemeinnützige Krankenhausträger: Diese Träger sind oft kirchliche Orden, soziale Vereinigungen oder karitative Organisationen. Beispiele sind die katholische oder evangelische Kirche oder das Deutsche Rote Kreuz. Freigemeinnützige Träger können bestimmte steuerliche Erleichterungen erhalten, wenn sie die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllen.
  3. Private Krankenhausträger: Das Hauptziel dieser Trägerschaften ist die Gewinnerwirtschaftung. Private Krankenhäuser streben an, mehr Einnahmen zu generieren als Ausgaben zu haben. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, um ihre Tätigkeiten aufnehmen zu dürfen.
 

Aktuelle Statistiken zeigen, dass im Jahr 2020 die Anzahl der privaten Krankenhausträger im Vergleich zu öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern zugenommen hat. Hier ein Überblick:

  • Öffentliche Träger: 551
  • Freigemeinnützige Träger: 620
  • Private Träger: 732
 

Die Aufgaben und Pflichten der Krankenhausträger sind vielfältig. Sie sind Vertragspartner im Behandlungsvertrag mit den Patienten, Ansprechpartner für Krankenkassen bezüglich Budgets und Basisfallwerten, Arbeitgeber des Krankenhauspersonals und haften für eigenes oder fremdes Verschulden.

Es ist ratsam, sich vor Beginn der Arbeit im Krankenhaus mit den verschiedenen Krankenhausträgern vertraut zu machen, um Missverständnisse und Vorurteile zu vermeiden. Manchmal gibt es Vorbehalte gegenüber freigemeinnützigen Trägern, die oft kleiner sind als öffentliche Krankenhäuser. Doch diese Vorurteile sind nicht immer berechtigt, da kleinere Krankenhäuser oft eine intensivere Betreuung und frühzeitige Einbindung der Ärzte ermöglichen.

Für weitere Informationen und bei Fragen zur Arbeitsplatzsuche stehen die Partner von inmed personal gerne zur Verfügung.

 

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