Die Fremdanamnese bezeichnet die Durchführung der Anamnese nicht mit dem Patienten selbst, sondern in erster Linie mit einem Familienmitglied wie Kindern oder Eltern, einem rechtlichen Betreuer oder sogar einem Freund oder einer Nachbarin. Diese Maßnahme wird ergriffen, wenn der Patient die Fragen des Arztes nur noch unzureichend oder gar nicht mehr beantworten kann, sei es aufgrund von eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit, Ansprechbarkeit oder anderen Gründen wie Jugend, Demenz, Bewusstseinsstörungen, psychischen Erkrankungen, Behinderungen oder sprachlichen Barrieren.
Worauf ist bei einer Fremdanamnese zu achten?
Zustimmung des Patienten: Es ist entscheidend zu überprüfen, ob der Patient selbst ansprechbar ist und in der Lage ist, einer Fremdanamnese zuzustimmen. Die Arzt-Patientenbeziehung beruht auf Vertrauen, und daher sollte sichergestellt werden, dass der Patient einverstanden ist, befragt und untersucht zu werden, bzw. dass eine dritte Person Informationen über ihn preisgeben kann.
Minderjährige Patienten: Bei minderjährigen Patienten ist es erforderlich, die Anwesenheit der tatsächlichen Eltern zu überprüfen und sicherzustellen, dass schriftliche Zustimmung vorliegt, wenn Untersuchungen oder Befragungen vorgenommen werden sollen. Minderjährige Patienten sollten in der Prüfung mit “Du” und dem Vornamen angesprochen werden, während die Eltern gesiezt und mit dem Nachnamen angesprochen werden.
Wann macht eine Fremdanamnese zusätzlich Sinn?
Stresssituationen: In bestimmten Einzelfällen kann eine Fremdanamnese sinnvoll sein, auch wenn der Patient selbst ansprechbar ist. Dies kann helfen, ein besseres Bild der psychosozialen Situation des Patienten zu erhalten, insbesondere wenn es um besondere Stresssituationen geht.
Dissimulation: Bei Patienten, die dazu neigen, Symptome zu minimieren oder zu verschweigen (Dissimulation), kann die Einbeziehung von Angehörigen oder Freunden zu einem umfassenderen Verständnis führen.
Verdacht auf Suchtverhalten: Bei Verdacht auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch kann die Fremdanamnese mit Angehörigen oder Freunden helfen, da der Patient möglicherweise nicht offen über seinen Konsum sprechen kann oder will.
Die Fremdanamnese in der medizinischen Fachsprachprüfung
In der medizinischen Fachsprachprüfung ist es wichtig, sprachlich angemessen auf den Patienten und seine Begleitperson zu reagieren und die Fragen korrekt zu stellen. Hierbei ist die Verwendung der 3. Person Singular für den Patienten und der 3. Person Plural für die Begleitperson entscheidend.
Bei Anwesenheit eines Kindes sollte dieses in der 2. Person Singular angesprochen werden.
Ein Beispiel für eine Fremdanamnese findet sich in unserem YouTube-Video “Die Fremdanamnese in der FSP”. Für weitere Fragen stehen wir gerne in den Kommentaren zur Verfügung.
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